Wie gelangen Legionellen in Trinkwasser-Anlagen?

Legionellen kommen in geringen Konzentrationen im Grundwasser und gelangen über das reguläre Kaltwasser in die Anlage. Im Temperaturbereich von 25°C bis 55°C können Sie sich unter gewissen Bedingungen explosionsartig vermehren und ein System an verschiedenen Stellen kontaminieren.

Wie infiziert man sich mit Legionellen?

In den meisten Fällen erfolgt die Infektion durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole. Diese entstehen immer dann wenn Wasserdampf entsteht, z.B. unter der Dusche. Legionellen dürfen nicht in die Lunge gelangen, dort können Sie schwere gesundheitliche Folgeschäden verursachen. Jährlich erkranken in Deutschland bis zu 30.000 Menschen von denen ca. 15% der Krankheitsverläufe tödlich enden.

Welchen Einfluss haben Temperaturen auf die Legionellenbildung?

Die Wassertemperatur beeinflusst das Wachstum der Bakterien. In Bereichen zwischen 5°C bis 25°C vermehren sich die Bakterien langsam (Persistenz), deutlich stärker wird das Wachstum in Bereichen von 25 bis 50°C. Die Vermehrung von Legionellen stagniert ab 50°C und ab 60°C sterben sie ab. Je höher die Temperatur, umso schneller erfolgt das Absterben; ab 70°C binnen Sekunden.

Als dauerhafte Mindesttemperatur wird am Ausgang der Trinkwassererwärmer eine Temperatur von 60°C empfohlen.

Was könnte auf eine Infizierung mit Legionellen hinweisen?

Die Infektion äußert sich durch Symptome wie Schüttelfrost, Fieber, Erbrechen und Gliederschmerzen. Bei schweren Erkrankungen kommt es zu Lungenentzündungen und Nierenversagen. Gefährdete Gruppen sind unter anderem ältere Personen, Kinder, Patienten mit geschwächtem Immunsystem oder Diabetis, sowie Menschen die unter Herz-, Lungen- und Niereninsuffizienz leiden.

Welche Anforderungen müssen bei Probenahmen und Analyse von Wasser erfüllt sein?

Eine Probenahme sollte hohen hygienischen Anforderungen entsprechen, deshalb muss der Probenehmer entsprechend der Norm DIN EN ISO 19458 zertifiziert sein. Das Labor muss nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert sein.

Welche Standardmaßnahmen können zur Vermeidung von Legionellenwachstum wirksam sein?

Standardmäßig werden moderne Warmwasserbereitungsanlagen zur Vermeidung des Legionelllenbefalls in festen Zeitabständen soweit aufgeheizt, dass ggf. vorhandene Legionellen abgetötet werden (sog. Legionellen-Schaltung – mindest Einschaltzeit einmal am Tag). Als dauerhafte Mindesttemperatur sind 60°C am Ausgang Trinkwassererwärmer einzustellen. In der Praxis kann es aufgrund von Anlagenmängeln dazu kommen, dass über einen längeren Zeitraum die Rohrleitungen nicht mit heißem Wasser durchspült werden. In solchen Fällen können sich Legionellen optimal vermehren. Weitere Ursache der Legionellenvermehrung kann die fehlende Abnahme in lang leerstehenden bzw. auch selten genutzte Wohnungen wie auch stehendes Wasser in Stagnations- und Totstrecken sein. Hier sind vorsorglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Trinkwasseranlagen unterliegen der Prüfpflicht?

Die Trinkwasserverordnung 2011 schreibt die Legionellenprüfung bei Großanlagen für Speicher-Trinkwassererwärmer oder für zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer vor, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (wie z.B. Vermietung von Wohnungen) Trinkwasser abgeben und bei denen  Duschen oder andere Einrichtungen genutzt werden können, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Bei der „gewerblichen Tätigkeit“ handelt es sich um die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht verbundenen Vermietung. Hierunter fallen auch die Betreiber von solchen Großanlagen in vermieteten Wohnobjekten. Großanlagen sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern in einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitest entfernten Entnahmestelle, wobei Zirkulationsleitungen nicht einzurechnen sind. (vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt W 551 – Trinkwassererwärmungsanlagen und technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums). Wohnungseigentümer in Gemeinschaft müssen dieser Pflicht nachkommen, wenn die o.g. Voraussetzungen zutreffen und Wohnraum im die Trinkwassererwärmungsanlage betreffenden Gebäude, auch nur teilweise, vermietet ist.

Was hat der Mieter bei einer Probenahme in der Wohnung zu erwarten?

Die Probenahme findet bevorzugt an den oberen Strängen einer Anlage statt, die Entnahmestellen liegen meist in den oben liegenden Wohnungen. Dort wird das Bad und/oder die Küche geprobt. Die Entnahme erfolgt in der Regel an den Armaturen am Waschtisch oder an der Küchenspüle. Vor der Entnahme werden die Perlatoren entfernt und der Hahn durch Abflammen oder chemisch desinfiziert. Die Probe wird entnommen, Entnahmetemperatur und Maximaltemperatur, Ort und Zeit protokolliert.

Die Mieter müssen sich darauf einstellen, dass keine individuellen Probenahmetermine vereinbart werden können, denn alle Proben in einem Objekt müssen am gleichen Tag entnommen und ins Labor geliefert werden.

Umlage der Kosten für Trinkwasserprüfungen?

Es wird empfohlen bei Mietverträgen die Leistung „Trinkwasseranalyse“ ausdrücklich mit in Liste der umlagefähigen Betriebskosten zu übernehmen.

Werden Bewohner über das Ergebnis einer Legionellenprüfung informiert?

Betreiber/ Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer sind verpflichtet, ihre Mieter über die Ergebnisse der Legionellen-Untersuchung zu informieren. Die Information kann per Brief, telefonisch oder durch einen Hausaushang erfolgen.

Welche Konsequenzen haben Pflichtverletzungen?

Die Trinkwasserverordnung sieht Sanktionen vor, wenn der Betreiber/ Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer gegen die Vorschriften verstößt. Die verhängten Bußgelder können erheblich sein. Wenn Menschen zu Schaden gekommen sind, ist mit Haftungsansprüchen zu rechnen.

Welche Pflichten ergeben sich für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Wohnungseigentümer müssen Legionellenprüfung durchführen lassen, wenn eine oder mehrere Wohnungen, auch nur teilweise, vermietet werden. Die Pflicht zur Legionellenprüfung kann nicht durch Beschluss einer Mitgliedersammlung aufgehoben werden.

Die Prüfpflicht entfällt wenn die Wohnungen eines Objekts ausschließlich von den Eigentümern selbst genutzt werden.