Zur Gefährdungsbeurteilung einer betroffenen Anlage werden die anerkannten Regeln der Technik zu Grunde gelegt, unter anderem das DVGW-Arbeitsblatt W 551, der DVGW-Hinweis W 1001, die VDI-Richtlinie 6023

Die Ursachenaufklärung findet bei einer Ortsbesichtigung mit einem Sachverständigen statt. Planerische, bau- oder betriebstechnische Mängel werden festgestellt und Maßnahmen zur Abhilfe des Legionellen-Problems werden eingeleitet.

Mögliche Ursachen für eine Grenzwertüberschreitung in einer Trinkwasseranlage:

  • Keine regelmäßige Wasserentnahme, Stagnation
  • Anerkannte Regeln der Technik werden mißachtet
  • Zu niedrige Temperaturen
  • Fehlender hydraulischer Abgleich
  • Mangelhafte Wartung
  • Fehlende oder keine ausreichende Zirkulation
  • Totstränge und Leitungen

Für die Gefährdungsanalyse empfehlen wir zertifizierte und unabhängige Sachverständige mit Praxiserfahrung zu beauftragen. Die Analyse muss vollständig sein und einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten, der auch einen zeitlichen Rahmen der weiterführenden Maßnahmen festlegt. Die Erstellung der GFA ist die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Trinkwasserhygiene in einem Gebäude.